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Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜAL)

Programmname Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge
Zielgruppe Antragsberechtigt sind die Hessischen Handwerkskammern und die Landesinnungsverbände, die Hessischen Industrie- und Handelskammern, die Organisationen der hessischen Wirtschaftsverbände; sonstige Organisationen und Einrichtungen der Wirtschaft.
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Zur Sicherstellung der erforderlichen beruflichen Qualifikation fördert die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen überbetriebliche berufliche Aus- und Fortbildungslehrgänge in der Grund- und Fachstufe.

Gefördert werden:
  • überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grundstufe (erstes Ausbildungsjahr)
  • überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Fachstufe (zweites bis viertes Ausbildungsjahr)
  • sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen
    Im Einzelfall können auch sonstige Ausbildungsmaßnahmen, die dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen und die Qualität der Erstausbildung zu steigern, gefördert werden, wenn ein besonderes Interesse der Wirtschaft bzw. des Landes vorliegt.

Gefördert wird als Zuschuss zu einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 50 und 60 Prozent der anerkannten Kosten, ggf. wird mittels einer Pauschale gefördert.

Anträge müssen grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Antragstellung ... bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen  
Kooperationspartner Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung  

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Um ein hohes Qualitätsniveau in der beruflichen Bildung und die Unterstützung der Innovationsanstrengungen sicherzustellen, sind in den – insbesondere überbetrieblichen – nicht-staatlichen berufsqualifizierenden Einrichtungen (Berufsbildungszentren z. B. der Kammern; keine staatlichen Berufsschulen) Investitionen zur Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Aus- und Weiterbildungsplätzen mit qualitativ hochwertiger Ausstattung notwendig. Damit werden die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen verbesserten Zugang und für eine bessere
Qualität der beruflichen Bildung geschaffen.

Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜAL) ergänzen die betriebliche Grund- und Fachbildung und verbessern insbesondere bei der hohen fachlichen Spezialisierung in den KMU und den erforderlichen Anpassungen an die technologische Entwicklung die Qualität der Erstausbildung.
Für geeignete überbetriebliche Lehrgänge werden daher Zuschüsse zu den beim Lehrgangsträger entstehenden Kosten gewährt.

Gegenstand der Förderung sind überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grund- und Fachstufe.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die Hessischen Handwerkskammern und die Landesinnungsverbände, die Hessischen Industrie- und Handelskammern, die Organisationen der hessischen Wirtschaftsverbände; sonstige Organisationen und Einrichtungen der Wirtschaft.

Voraussetzungen

Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grundstufe (erstes Ausbildungsjahr):

Es werden landesweit geltende und einheitlich angewandte Lehrgänge gefördert, die durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung anerkannt worden sind. Diese Anerkennung erfolgt aufgrund von Rahmenlehr- und Kostenplänen für die jeweiligen Lehrgänge und eines Gutachtens eines unabhängigen Instituts.


Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Fachstufe (zweites bis viertes Ausbildungsjahr)

Die Lehrgänge in der Fachstufe werden in Anlehnung an die jeweiligen Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Lehrlingsunterweisung) und nach den Rahmenlehr- und Kostenplänen für Lehrgänge in der Fachstufe gefördert. Liegen keine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie anerkannten Rahmenlehr- und

Kostenpläne vor so wird analog zu überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in der Grundstufe verfahren.


Sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen

Im Einzelfall können auch sonstige Ausbildungsmaßnahmen, die dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen und die Qualität der Erstausbildung zu steigern, gefördert werden, wenn ein besonderes Interesse der Wirtschaft bzw. des Landes vorliegt. Die Förderung erfolgt dann auf der Grundlage eines individuellen Konzeptes mit Kostenplan. Die Förderung setzt eine angemessene Beteiligung des Trägers voraus und muss in als geeignet anerkannten überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen erfolgen.

Verwendungszweck

Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grund- und in der Fachstufe:

Gefördert werden Lehrgänge, die in zusammenhängender Form in Wochenblöcken, möglichst ohne zeitliche Unterbrechung, durchgeführt werden. Die Dauer eines Lehrgangs soll nicht weniger als eine und nicht mehr als vier Wochen betragen. In begründeten Ausnahmefällen können diese Zeiten geringfügig unter- bzw. überschritten werden. Für die Durchführung der Lehrgänge werden Höchstteilnehmerzahlen festgelegt. Die Förderung orientiert sich an einer Richtteilnehmerzahl, die pro Lehrgang/pro Ausbilder um maximal drei Teilnehmer überschritten werden darf.

 

Sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen

Gefördert werden können sonstige Ausbildungsmaßnahmen, die dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen und die Qualität der Erstausbildung zu steigern, wenn ein besonderes Interesse der Wirtschaft bzw. des Landes vorliegt. Hierzu zählen z. B. Maßnahmen zur systematischen Berufsorientierung von jungen Menschen in Berufsbildungsstätten, um den Übergang von der Schule in die Berufsausbildung zu verbessern.

Art und Umfang der Förderung

Gefördert wird als Zuschuss zu einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt

 

  • bei überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in der Grundstufe maximal 60 % der gemäß Kostenplan anerkannten Lehrgangskosten. Die Förderpauschale pro Lehrgang, pro Teilnehmer und pro Internatstag wird vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung jährlich festgelegt. Hierbei werden tarifvertragliche Leistungen sind berücksichtigt;
  • bei überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in der Fachstufe in der Regel 50 % der zu unterstellenden Bundesförderung für Lehrgänge, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie anerkannt sind und mitgefördert werden. Sollte ein Lehrgang nicht vom BMWi anerkannt sein, beträgt die Förderung maximal ein Drittel der Kosten je Teilnehmer;
  • bei sonstigen Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen, wird je nach Maßnahmenart eine Förderung wie für die Grund- oder Fachstufe vereinbart. Für die internatsmäßige Unterbringung wird eine Teilnehmerpauschale gewährt.

Antragsverfahren

Anträge müssen grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Sie sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.

 

Den Anträgen auf Förderung der Durchführung von Lehrgängen der Grund- und der Fachstufe muss eine Jahreslehrgangsplanung beigefügt werden, aus der folgende Angaben ersichtlich sein sollen:

  • Standort der Lehrgänge;
  • Bezeichnung der durchzuführenden Lehrgänge;
  • Teilnehmerzahl je Lehrgangsart;
  • voraussichtlich benötigte Mittel je Lehrgangsart.

Die Jahresplanungen sind jeweils bis 15. November für das Folgejahr vorzulegen.

 

Dem Antrag auf Anerkennung von Lehrgängen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Eine Begründung für die Notwendigkeit des geplanten Lehrganges;
  • Eine Lehrgangskonzeption, aus der Inhalt, Dauer, Struktur und Zielsetzung der Maßnahme hervorgehen;
  • Ein Kostenplan, der sich in Personalkosten und Sachkosten gliedert und eine Kostenrechnung je Lehrgangsteilnehmer beinhaltet;
  • Stellungnahme der Spitzenorganisation des Antragstellers in Hessen und gegebenenfalls der zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz.

Kooperationspartner

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung  

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Service

Ansprechpartner

Karsten Carl

Tel: +49(0)611 774-7270

Fax: +49(0)611 774-7429

E-Mail: » Karsten Carl

Standort

Wiesbaden

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden

Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265