Kinderbetreuung an Hochschulen
| Programmname | Kinderbetreuung an Hochschulen | |
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| Zielgruppe | Antragsberechtigt sind die Hessischen Hochschulen (HHG) nach § 2 Abs. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes sowie die nach § 101 HHG genehmigten oder nach § 2 HHG anerkannten Hessischen Hochschulen. Sonstige Träger können freie und gemeinnützige Institutionen sein, die zur Durchführung der Maßnahme geeignet sind. Dies ist im Antragsverfahren in geeigneter Form nachzuweisen. Nicht hochschulgebundene Träger müssen den Antrag auf Förderung im Einvernehmen mit der Hochschule stellen. |
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| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der angestrebten Erhöhung der Erwerbstätigenquote von Frauen und einer Verminderung der Studienabbruchquoten von Studierenden mit Kindern ist Ziel des Programms die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Studium / Beruf durch die Förderung von Kinderbetreuung an Hochschulen. Gefördert werden zusätzliche Maßnahmen und Konzepte in den Hessischen Hochschulen und in Einrichtungen, die einen engen sachlichen und räumlichen Bezug zur Hochschule haben und Leistungen erbringen, die im Rahmen der Vorgaben der gesetzlichen Regelleistungen nach § 24 in Verbindung mit § 24a SGB VIII nicht oder noch nicht bedarfsgerecht angeboten werden. Es werden insbesondere Maßnahmen und Projekte gefördert, die sich in der Betreuung an unter Dreijährige richten. Die Weiterführung der Projekte soll für mindestens 3 Jahre nach Abschluss der Förderung sichergestellt sein. Die geförderten Träger müssen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kooperieren; die Konzepte sind im Rahmen der Bedarfsermittlung mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzustimmen. Die Förderung wird im Rahmen der Anteilfinanzierung mit bis zu 50 % der zuschussfähigen Ausgaben aus Mitteln des ESF bewilligt. Förderfähig sind insbesondere
Der Förderzeitraum für die Projekte beträgt 24 Monate und kann in begründeten Fällen auf 36 Monate verlängert werden. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen. |
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| Antragstellung | Bitte folgenden Sie den Hinweisen auf der Internetseite » www.esf-hessen.de | |
| Kooperationspartner | Europäische Union: Europäischer Sozialfonds | |
| Hessisches Sozialministerium | ||
Service
Ansprechpartner
Hermann-Christoph Müller
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Tel: +49(0)611 774-7410
Fax: +49(0)611 774-7429
E-Mail: » Hermann-Christoph Müller
Standort
Wiesbaden
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden
Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265
Termine
21.05.2012 Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer
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Termine
22.05.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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24.05.2012 Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer
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Termine
24.05.2012 Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer
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Termine
30.05.2012 Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer
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Termine
05.06.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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