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Kinderbetreuung an Hochschulen

Programmname Kinderbetreuung an Hochschulen
Zielgruppe Antragsberechtigt sind die Hessischen Hochschulen (HHG) nach § 2 Abs. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes sowie die nach § 101 HHG genehmigten oder nach § 2 HHG anerkannten Hessischen Hochschulen.

Sonstige Träger können freie und gemeinnützige Institutionen sein, die zur Durchführung der Maßnahme geeignet sind. Dies ist im Antragsverfahren in geeigneter Form nachzuweisen. Nicht hochschulgebundene Träger müssen den Antrag auf Förderung im Einvernehmen mit der Hochschule stellen.
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der angestrebten Erhöhung der Erwerbstätigenquote von Frauen und einer Verminderung der Studienabbruchquoten von Studierenden mit Kindern ist Ziel des Programms die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Studium / Beruf durch die Förderung von Kinderbetreuung an Hochschulen.

Gefördert werden zusätzliche Maßnahmen und Konzepte in den Hessischen Hochschulen und in Einrichtungen, die einen engen sachlichen und räumlichen Bezug zur Hochschule haben und Leistungen erbringen, die im Rahmen der Vorgaben der gesetzlichen Regelleistungen nach § 24 in Verbindung mit § 24a SGB VIII nicht oder noch nicht bedarfsgerecht angeboten werden. Es werden insbesondere Maßnahmen und Projekte gefördert, die sich in der Betreuung an unter Dreijährige richten.

Die Weiterführung der Projekte soll für mindestens 3 Jahre nach Abschluss der Förderung sichergestellt sein. Die geförderten Träger müssen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kooperieren; die Konzepte sind im Rahmen der Bedarfsermittlung mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzustimmen.

Die Förderung wird im Rahmen der Anteilfinanzierung mit bis zu 50 % der zuschussfähigen Ausgaben aus Mitteln des ESF bewilligt.

Förderfähig sind insbesondere
  • Betrieb einer Tageseinrichtung und Betreuung unter Dreijähriger in Räumlichkeiten der Hochschule
  • Unterhaltung eines Familienbüros zur Beratung, Vermittlung und Vernetzung für Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Flexible Betreuung für Kinder aller Altersstufen, soweit Regelangebote nicht bestehen oder nicht genutzt werden können
  • Eltern-Kind-Zimmer zur Betreuung
  • Kindertagespflege,
    Tagesmütternetzwerke
  • Mobile Betreuung,
    Betreuung zu Hause
  • Wissenschaftliche Begleituntersuchungen zum Handlungsfeld
  • Transnationaler Erfahrungsaustausch über Kinderbetreuungsmöglichkeiten an Hochschulen im EU-Raum
  • Sonstige modellhafte Kinderbetreuungsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse.

Der Förderzeitraum für die Projekte beträgt 24 Monate und kann in begründeten Fällen auf 36 Monate verlängert werden.

Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen.
Antragstellung Bitte folgenden Sie den Hinweisen auf der Internetseite » www.esf-hessen.de  
Kooperationspartner Europäische Union: Europäischer Sozialfonds  
Hessisches Sozialministerium  


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Service

Ansprechpartner

Hermann-Christoph Müller

Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen

Tel: +49(0)611 774-7410

Fax: +49(0)611 774-7429

E-Mail: » Hermann-Christoph Müller

Standort

Wiesbaden

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden

Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer

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22.05.2012 Termine

22.05.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer

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30.05.2012 Termine

30.05.2012 

Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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