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Investitionen in Einrichtungen, die gezielt an den ersten Arbeitsmarkt heranführen

Programmname Investitionen in Einrichtungen, die gezielt an den ersten Arbeitsmarkt heranführen
Zielgruppe Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie
  • Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft (Kammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen) und
  • Gebietskörperschaften (Städte/Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände) sowie
  • im Sinne der Abgabenordnung nachweislich gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, etwa aus den Bereichen der Tarifvertragsparteien, der beruflichen Fachverbände sowie der kirchlichen und der „freien“ (Jugend)-Sozialarbeit.
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Um vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue, zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen, ist wesentliche Grundlage eine an den künftigen Erfordernissen des Arbeitsmarktes ausgerichtete berufliche Qualifizierung und Anpassung des Qualifikationsniveaus vor allem an die technische Entwicklung. Vorrang haben dabei Maßnahmen zu Gunsten der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Damit verbundene notwendige Infrastrukturinvestitionen in beruflichen Bildungseinrichtungen sollen durch Zuschüsse aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erleichtert werden.

Gefördert werden bauliche Maßnahmen und Ausstattungsinvestitionen - insbesondere bewegliche, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter und Softwareprodukte, die für eine dem Stand der Technik entsprechende Qualifizierung erforderlich sind.

Anträge müssen grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Antragstellung ... bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Kooperationspartner Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
  Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Hessisches Sozialministerium
 

 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

In den vom wirtschaftlichen und sozialen Strukturwandel besonders betroffenen Regionen bedarf es nachhaltiger Anstrengungen, um vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue, zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen. Wesentliche Grundlage dafür ist die an den künftigen Erfordernissen des Arbeitsmarktes ausgerichtete berufliche Qualifizierung und Anpassung des Qualifikationsniveaus vor allem an die technische
Entwicklung. Vorrang haben dabei Maßnahmen zu Gunsten der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.


Damit verbundene notwendige Infrastrukturinvestitionen in beruflichen Bildungseinrichtungen sollen durch Zuschüsse aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erleichtert werden.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft (Kammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen) und Gebietskörperschaften (Städte/Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände) sowie im Sinne der Abgabenordnung nachweislich gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, etwa aus den Bereichen der Tarifvertragsparteien, der beruflichen Fachverbände sowie der kirchlichen und der „freien“ (Jugend)-Sozialarbeit.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Vorhaben durchgeführt werden, die im Einklang mit den Zielsetzungen des hessischen Operationellen Programms zur Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen aus Mitteln des EFRE 2007 bis 2013 stehen. Die Vorhaben müssen in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung stehen.

Verwendungszweck

Gefördert werden bauliche Maßnahmen und Ausstattungsinvestitionen - insbesondere bewegliche, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter und Softwareprodukte, die für eine dem Stand der Technik entsprechende Qualifizierung erforderlich sind.

Die Kosten für die Erstellung notwendiger Gutachten sind förderfähig.


Gefördert werden soll insbesondere die Ausstattung der überbetrieblichen beruflichen Weiterbildungseinrichtungen.


Bauliche Maßnahmen und Ausstattungen an Berufsschulen in kommunaler Trägerschaft sind nicht Gegenstand der Förderung.


Die Anschaffung von Kraftfahrzeugen ist ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses zu den Investitionskosten in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten aus EFRE-Mitteln.


Der beantragte Zuschuss sollte die Mindestgrenze von 5.000,- EUR nicht unterschreiten und die Höchstgrenze von 250.000,- EUR nicht überschreiten.


Die Gesamtfinanzierung des Investitionsvorhabens muss gesichert sein.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt mit Formvordruck bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Abraham-Lincoln-Straße 38-42, 65189 Wiesbaden.


Die Anträge sind vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der WIBank einzureichen. Als Beginn des Vorhabens ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.


Bei Ausstattungsprojekten mit einem Zuschussbedarf unter 50.000,- EUR sind dem Antrag mindestens drei Angebote für die Anschaffung des Investitionsgutes sowie eine detaillierte Beschreibung der Maßnahme, für die das Investitionsgut angeschafft werden soll, beizufügen.


Bei Ausstattungsmaßnahmen mit einem Zuschussbedarf von mehr als 50.000,-EUR wird vom Heinz-Piest-Institut ein fachliches Gutachten zur Angemessenheit der Kosten eingeholt.


Für geplante Baumaßnahmen ist neben der Beschreibung der Maßnahme, für die das bauliche Investitionsvorhaben notwendig ist, eine Kostenschätzung eines Architekten vorzulegen. Beim Heinz-Piest-Institut wird ein Gutachten zu Bedarfsermittlung, Programmplanung, Auslastung, Raumprogramm und Angemessenheit der Kosten in Auftrag gegeben.


Auf die Ausschreibungspflicht nach VOL/VOB/VOF in der jeweils geltenden Fassung wird ausdrücklich hingewiesen.


Über den Antrag entscheidet das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in Abstimmung mit dem Hessischen Sozialministerium.


Die WIBank bewilligt im Rahmen der verfügbaren Mittel die Zuschüsse durch schriftlichen Bescheid.

Kooperationspartner

     
Kooperationspartner Europäische Union: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Hessisches Sozialministerium
 

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Service

Ansprechpartner

Heidi Sörös

Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen

Tel: +49(0)611 774-7247

Fax: +49(0)611 774-7429

E-Mail: » Heidi Sörös

Standort

Wiesbaden

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden

Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265