Ausbildungsbudget
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| Programmname | Ausbildungsbudget | |
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| Zielgruppe | Antragsberechtigt sind die Kreise und kreisfreien Städte in Hessen. |
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| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Ziel des „Ausbildungsbudgets“ ist, benachteiligte junge Menschen in Ausbildung und möglichst zu einem Ausbildungsabschluss zu bringen. Aufgaben der Erwerbsintegration und Jugendberufshilfe sollen noch besser, einzelfallgerechter und passgenauer wahrgenommen werden können. Geförderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen in Hessen mit ihrem ersten Wohnsitz gemeldet sein und selbst oder als Teil einer Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Leistungen nach SGB II, SGB VIII oder SGB XII haben. Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
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| Antragstellung | Anträge sind bis zum 31. März des jeweiligen Jahres im Antragsportal zu erfassen, „verbindlich“ zu stellen und mit Unterschrift versehen in Druckversion bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen. Zum Antragsportal gelangen Sie » hier. |
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| Kooperationspartner | Hessisches Sozialministerium | |
| Die Erfassung der Monitoringdaten im Programm „Ausbildungsbudget“ wird sich für die Beteiligten (Zuwendungsempfänger und Projektträger) einfacher und direkter gestalten. Die Erfassung der Daten über Excel-Listen entfällt und kann direkt von den Projektträgern in Erfassungsmasken des Portals eingetragen und den Zuwendungsempfängern übergeben werden. Nähere Einzelheiten zur Umsetzung der neuen Vorgehensweise erhalten Sie in Kürze hier. Vorab finden Sie im Bereich Downloads eine Aufstellung der im Portal zu erfassenden Monitoringdaten zur Information. Bitte halten Sie diese Daten Ihrer Teilnehmer/innen vollständig vor, damit sie bis 29.02.2012 erfasst werden können. |
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Einzelheiten
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Zielsetzung
Ziel des „Ausbildungsbudgets“ ist, benachteiligte junge Menschen in Ausbildung und möglichst zu einem Ausbildungsabschluss zu bringen. Die Aufgaben der Erwerbsintegration und Jugendberufshilfe sollen noch besser, einzelfallgerechter und passgenauer wahrgenommen werden.
Geförderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen in Hessen mit ihrem ersten Wohnsitz gemeldet sein und selbst oder als Teil einer Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Leistungen nach SGB II, SGB VIII oder SGB XII haben.
Zielgruppen sind:
- schulmüde oder schulverweigernde Schulpflichtige im 10. Pflichtschuljahr (insbesondere, wenn ihre Schulpflicht ruht);
- benachteiligte noch nicht ausbildungsreife junge Menschen mit multiplen Problemlagen und besonders hohem und langem Förderbedarf;
- benachteiligte ausbildungsreife Ausbildungsstellensuchende oder Ausbildungsabbrecher/innen mit multiplen Problemlagen und besonders hohem Förderbedarf;
- Menschen mit privater Fürsorgeverantwortung (z.B. Mütter/Väter/Alleinerziehende mit betreuungsbedürftigen Kindern oder Pflegende) ohne Berufsausbildung.
Junge Menschen mit Migrationshintergrund sowie Ausbildungsmöglichkeiten in Erziehungs- und Pflegeberufen sind besonders zu berücksichtigen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind die Kreise und kreisfreien Städte in Hessen.
Voraussetzungen
Die Landkreise und kreisfreien Städte binden die regionalen Akteure (unter anderem Agenturen für Arbeit, Jugendämter, Schulen, Kammern, Kreishandwerkerschaften, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, freie Träger der Jugend(berufs)hilfe, regionale OloV-Koordinatoren, Frauenbüros/Gleichstellungsbeauftragte) in ihre Strategieentwicklung und Umsetzung ein bzw. initiieren entsprechende Netzwerke.
Art und Umfang der Förderung
Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird zum Ende des Vorjahres ein Budget in Aussicht gestellt. Die Projektförderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung auf Basis des Kosten- und Finanzierungsplans.
Antragsverfahren
Anträge sind bis zum 31. März des jeweiligen Jahres im Antragsportal zu erfassen, „verbindlich“ zu stellen und mit Unterschrift versehen in Druckversion bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.
Kooperationspartner
| Kooperationspartner | Hessisches Sozialministerium |
Ansprechpartner
Standort
Wiesbaden
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden
Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265
Downloads
» Ausbildungsbudget: Mittelabruf
doc, 33 KB
» Sachbericht Ausbildungsbudget
doc, 45 KB
» Ausbildungsbudget: Belegliste
xls, 515 KB
» Ausbildungsbudget: Verwendungsnachweis
xls, 146 KB
Termine
21.05.2012 Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer
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22.05.2012 Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer
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