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Ausbildungsbudget

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Programmname Ausbildungsbudget
Zielgruppe Antragsberechtigt sind die Kreise und kreisfreien Städte in Hessen.
Programmtyp Zuschuss
Kurzinfo Ziel des „Ausbildungsbudgets“ ist, benachteiligte junge Menschen in Ausbildung und möglichst zu einem Ausbildungsabschluss zu bringen.
Aufgaben der Erwerbsintegration und Jugendberufshilfe sollen noch besser, einzelfallgerechter und passgenauer wahrgenommen werden können.
 
Geförderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen in Hessen mit ihrem ersten Wohnsitz gemeldet sein und selbst oder als Teil einer Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Leistungen nach SGB II, SGB VIII oder SGB XII haben.
 
Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
  • Ausbildung für Benachteiligte
  • Ausbildungsvorbereitung für Benachteiligte
Antragstellung Anträge sind bis zum 31. März des jeweiligen Jahres im Antragsportal zu erfassen, „verbindlich“ zu stellen und mit Unterschrift versehen in Druckversion bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.


Zum Antragsportal gelangen Sie » hier.
 
Kooperationspartner Hessisches Sozialministerium  
Die Erfassung der Monitoringdaten im Programm „Ausbildungsbudget“ wird sich für die Beteiligten (Zuwendungsempfänger und Projektträger) einfacher und direkter gestalten.
Die Erfassung der Daten über Excel-Listen entfällt und kann direkt von den Projektträgern in Erfassungsmasken des Portals eingetragen und den Zuwendungsempfängern übergeben werden.
Nähere Einzelheiten zur Umsetzung der neuen Vorgehensweise  erhalten Sie in Kürze hier. 
 
Vorab finden Sie im Bereich Downloads eine Aufstellung der im Portal zu erfassenden Monitoringdaten zur Information. Bitte halten Sie diese Daten Ihrer Teilnehmer/innen vollständig vor, damit sie bis 29.02.2012 erfasst werden können.
 


 

 

Einzelheiten

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Zielsetzung

Ziel des „Ausbildungsbudgets“ ist, benachteiligte junge Menschen in Ausbildung und möglichst zu einem Ausbildungsabschluss zu bringen. Die Aufgaben der Erwerbsintegration und Jugendberufshilfe sollen noch besser, einzelfallgerechter und passgenauer wahrgenommen werden.

Geförderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen in Hessen mit ihrem ersten Wohnsitz gemeldet sein und selbst oder als Teil einer Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Leistungen nach SGB II, SGB VIII oder SGB XII haben.

Zielgruppen sind:

  • schulmüde oder schulverweigernde Schulpflichtige im 10. Pflichtschuljahr (insbesondere, wenn ihre Schulpflicht ruht);
  • benachteiligte noch nicht ausbildungsreife junge Menschen mit multiplen Problemlagen und besonders hohem und langem Förderbedarf;
  • benachteiligte ausbildungsreife Ausbildungsstellensuchende oder Ausbildungsabbrecher/innen mit multiplen Problemlagen und besonders hohem Förderbedarf;
  • Menschen mit privater Fürsorgeverantwortung (z.B. Mütter/Väter/Alleinerziehende mit betreuungsbedürftigen Kindern oder Pflegende) ohne Berufsausbildung.

Junge Menschen mit Migrationshintergrund sowie Ausbildungsmöglichkeiten in Erziehungs- und Pflegeberufen sind besonders zu berücksichtigen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die Kreise und kreisfreien Städte in Hessen.

Voraussetzungen

Die Landkreise und kreisfreien Städte binden die regionalen Akteure (unter anderem Agenturen für Arbeit, Jugendämter, Schulen, Kammern, Kreishandwerkerschaften, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, freie Träger der Jugend(berufs)hilfe, regionale OloV-Koordinatoren, Frauenbüros/Gleichstellungsbeauftragte) in ihre Strategieentwicklung und Umsetzung ein bzw. initiieren entsprechende Netzwerke.

Art und Umfang der Förderung

Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird zum Ende des Vorjahres ein Budget in Aussicht gestellt. Die Projektförderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung auf Basis des Kosten- und Finanzierungsplans.

Antragsverfahren

Anträge sind bis zum 31. März des jeweiligen Jahres im Antragsportal zu erfassen, „verbindlich“ zu stellen und mit Unterschrift versehen in Druckversion bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen.

Kooperationspartner

     
Kooperationspartner Hessisches Sozialministerium  

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Service

Ansprechpartner

Heike Mootz

Tel: +49(0)611 774-7374

Fax: +49(0)611 774-7429

E-Mail: » Heike Mootz

Standort

Wiesbaden

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden

Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265

21.05.2012 Termine

21.05.2012 

Unternehmersprechtag in Offenbach, Industrie- und Handelskammer

» Weitere Informationen

22.05.2012 Termine

22.05.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

24.05.2012 

Unternehmersprechtag in Hanau, Industrie- und Handelskammer

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24.05.2012 Termine

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Unternehmersprechtag in Wiesbaden, Industrie- und Handelskammer

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30.05.2012 Termine

30.05.2012 

Unternehmersprechtag in Kassel, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Wetzlar, Industrie- und Handelskammer

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05.06.2012 Termine

05.06.2012 

Unternehmersprechtag in Darmstadt, Industrie- und Handelskammer

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