Ausbildung statt Arbeitslosengeld II (AstA)
| Programmname | Ausbildung statt Arbeitslosengeld II (AstA) | |
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| Zielgruppe | Antragsberechtigt sind die Kreise und kreisfreien Städte in Hessen. | |
| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Es sind keine Neuanträge mehr möglich! Ziel dieses Programms ist die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze für junge Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach SGB II, die keine Chance auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz haben. Förderfähig sind außerbetriebliche Ausbildungsplätze, bei denen die Ausbildung im Jahr der Antragstellung beginnt. Die Bewerber/-innen müssen mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein und Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben. Umfasst werden auch Bewerber/-innen, die keine Förderung in Berufsbildungs-Maßnahmen aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften erhalten. Je gefördertem Ausbildungsplatz und Jahr wird ein nach Finanzkraft des Zuwendungsempfängers gestaffelter Festbetrag von durchschnittlich 7.500,- € längstens für die vertraglich vereinbarte Ausbildungsdauer gewährt. |
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| Antragstellung | Es sind keine Neuanträge mehr möglich! | |
| Kooperationspartner | Hessisches Sozialministerium | |
Einzelheiten
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Zielsetzung
Das Programm „Ausbildung statt ALG II (AstA)“ schafft zusätzliche außerbetriebliche Ausbildungsplätze für junge Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach Sozialgesetzbuch II, die sonst keine Chance auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz haben.
Antragsberechtigte
Zuwendungsempfänger sind Kreise und kreisfreie Städte in Hessen.
Sie sollen sich bei der Umsetzung qualifizierter Träger außerbetrieblicher Berufsausbildung bedienen und mit den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sowie mit den Trägern der Jugendhilfe kooperieren.
Voraussetzungen
Förderfähig sind außerbetriebliche Ausbildungsplätze, bei denen die Ausbildung im Jahr der Antragstellung beginnt, für Personen, die
- keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
- zum Beginn der Ausbildung vor Vollendung des 27. Lebensjahres stehen (in begründeten Ausnahmefällen auch können auch Personen gefördert werden, die bei Maßnahmenbeginn nicht älter als 28 Jahre sind),
- Anspruch auf Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II haben
- mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sind
- zum erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung begleitender Hilfen (auch zur Bewältigung persönlicher und sozialer Probleme) in einem solchen Umfang bedürfen, dass sie auf dem betrieblichen Ausbildungsstellenmarkt nicht vermittelbar sind und
- die vor der Aufnahme in das Landesprogramm eine individuelle Berufsweg- und Hilfeplanung erhalten sowie möglichst eine Maßnahme absolviert haben, die der nachfolgenden Ausbildung dienlich ist (dazu gehören z.B. Berufsorientierungsmaßnahmen, Praktika, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen oder gemeinnützige Arbeiten).
Es werden auch Bewerber / -innen umfasst, die keine Förderung in Berufsbildungs-Maßnahmen aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften erhalten.
Ausgeschlossen sind Bewerber / -innen, die nach § 248 ff. SGB III oder nach dem Schwerbehindertengesetz gefördert werden können sowie Bewerber / -innen, die aufgrund erzieherischer Defizite in Jugendheimen ausgebildet werden müssen. Eine Förderung von benachteiligten
Jugendlichen nach § 241 SGB III hat Vorrang vor der Förderung nach diesem Programm.
Zwischen den Ausbildungsbeteiligten sind Ausbildungsverträge auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HWO) oder vergleichbarer Regelungen abzuschließen.
Verwendungszweck
Gefördert werden außerbetriebliche Ausbildungsplätze.
Die Maßnahmen sind durch Hilfe- und Förderpläne individuell auf die Qualifizierungsnotwendigkeiten und Probleme der Betroffenen auszurichten. Sie sind so zu gestalten, dass spezifische Belastungen (insbes. die Betreuung eigener Kinder) nach Möglichkeit erleichtert werden.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind die Ausbildungsvergütungen, die erforderlichen anteiligen Personalausgaben für Ausbilder/innen, zusätzlichen Unterricht und sozialpädagogische Begleitung, im Bedarfsfall Kinderbetreuung sowie die erforderlichen Sach- und Verwaltungsausgaben (einschließlich ggf. Raummiete und Nebenkosten, Miete für Ausbildungsgeräte).
Art und Umfang der Förderung
Gefördert wird in Form eines Zuschusses, der als Festbetrag pro gefördertem Ausbildungsplatz und Jahr gezahlt wird.
Die Höhe des Festbetrags richtet sich nach der Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde bzw. des Landkreises, wird längstens für die vereinbarte Ausbildungsdauer gewährt und beträgt durchschnittlich 7.500 Euro. Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, verlängert sich die Förderung bis zum Bestehen der Wiederholungsprüfung, längstens jedoch bis zur zweiten Wiederholungsprüfung.
Für jeden vollen Monat eines Jahres, in dem der geförderte Ausbildungsplatz nicht besetzt ist, wird der Festbetrag um ein Zwölftel vermindert.
Konditionen
Die Zuwendung wird per Bescheid bewilligt und gemäß Abruf, jedoch für nicht mehr als zwei Monate im Voraus, ausgezahlt.
Bei jedem Mittelabruf ist die Zahl der besetzten Ausbildungsplätze und die Verteilung der Personen, mit denen sie besetzt sind, nach deren Geschlecht mitzuteilen. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, einen Tatbestand, der zur Rückzahlung oder Minderung der Zuwendung führen kann, unverzüglich der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen anzuzeigen.
Kopien der abgeschlossenen und bei den zuständigen Stellen eingetragenen Ausbildungsverträge sind unverzüglich der Wirtschafts- und Infrastrukturbank zuzuleiten.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen jährlich einen Zwischennachweis spätestens bis zum 1. April des folgenden Jahres vorzulegen.
Innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Bewilligungszeitraums sind die Zuwendungsempfänger gehalten, der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einen einfachen Verwendungsnachweis vorzulegen, dem die Prüfungsbescheinigungen für die Auszubildenden beizufügen sind. Dazu gehört auch ein Sachbericht, dessen Gliederung jeweils vorgegeben wird.
Antragsverfahren
Die Anträge sind bis zum 30. April eines Jahres bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen in Wiesbaden zu stellen.
Sie müssen folgende Angaben enthalten:
- die Anzahl der zu fördernden Ausbildungsplätze und ihre Verteilung auf die verschiedenen Ausbildungsberufe,
- den beantragten Beginn und das voraussichtliche Ende des jeweiligen Förderzeitraums,
- die Aufteilung der Bewerber/innen, die diese Arbeitsplätze voraussichtlich besetzen, nach Geschlecht,
- die Form der begleitenden Hilfen und
- einen Ausgaben- und Finanzierungsplan.
Kooperationspartner
| Hessisches Sozialministerium |
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Ansprechpartner
Judith Häring
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Tel: +49(0)611 774-7487
Fax: +49(0)611 774-7429
E-Mail: » Judith Haering
Standort
Wiesbaden
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden
Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265
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