Mietwohnungen: Hessisches Programm Energieeffizienz
| Programmname | Hessisches Programm Energieeffizienz | |
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| Zielgruppe | Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder, der in vermietete Wohnimmobilien investiert, beispielsweise:
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| Programmtyp | Zuschuss | |
| Kurzinfo | Das Landesprogramm Energieeffizienz im Mietwohnungsbau fördert die nachhaltige und hochwertige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie den Neubau von hocheffizienten Mietwohngebäuden in Hessen, und zwar zusätzlich zu den entsprechenden, zinsgünstigen Programmen der KfW – Bankengruppe. Förderfähige Maßnahmen sind
für die ein Darlehen aus den jeweiligen KfW-Programmen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beantragt wird. Investitionsvorhaben, die nicht diesen hohen energetischen Standards entsprechen, können u.U. aus anderen Programmen der KfW über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ebenfalls zu günstigen Konditionen finanziert werden. Das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen – KfW-Effizienzhaus“ wird durch dieses Landesprogramm mit einem Zinszuschuss von 0,55 Prozentpunkten für die Dauer von 5 Jahren verbilligt. Das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren zum KfW-Effizienzhaus“ wird durch dieses Landesprogramm mit einem Zinszuschuss von 0,85 Prozentpunkten für die Dauer von 5 Jahren verbilligt. Danach ergeben sich folgende Zinssätze: Energieeffizient Bauen - KfW-Effizienzhaus (EnEV 2009) Sollzinssatz ab 1,35 % bei 100 % Auszahlung (Stand 17.04.2012) Darlehenslaufzeiten 10, 20 oder 30 Jahre Energieeffizient Sanieren zum KfW-Effizienzhaus (EnEV 2009) Sollzinssatz ab 0,00 % bei 100 % Auszahlung (Stand 17.04.2012) Darlehenslaufzeiten 10, 20 oder 30 Jahre Die Maßnahmen sind von einem Fachunternehmen durchzuführen. Mit den Maßnahmen muss spätestens 6 Monate nach der Zusage begonnen werden Prüfungs- und Auskunftsrecht Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ist berechtigt, die Verwendung der gewährten Darlehen jederzeit durch Einsichtnahme in die Bücher, Belege und sonstigen Unterlagen sowie durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Fördermittelempfänger sind zu verpflichten, der Wirtschafts- und Infrastrukturbank auf Verlangen jederzeit Auskünfte über die für die Gewährung der Förderungsmittel maßgeblichen Umstände zu erteilen. Selbstgenutzte Wohneinheiten können nicht finanziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. |
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| Antragstellung | … bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Die entsprechende Bestätigung zum Kreditantrag (je nach in Anspruch genommenen Programmen) muss der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vorliegen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es die Sache beschleunigt, wenn Sie bei Interesse an den Förderkrediten mit unseren Ansprechpartnern eine Vorabstimmung durchführen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen! |
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| Kooperationspartner | Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wiesbaden | |
Service
Ansprechpartner
Oliver Dümig
Bautechnische Fragen
Tel: +49 (0)69 9132-4519
Fax: +49 (0)69 9132-8 4519
E-Mail: » Oliver Dümig
Standort
Offenbach
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach am Main
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