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Förderprogramme A-Z

Hier werden alle Förderprogramme alphabetisch sortiert aufgelistet.

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Förderprogramme A-Z 

Agrarinvestitionen im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung in der Landwirtschaft – EFP-AFP

Ziel des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft. Hierzu können investive Maßnahmen gefördert werden, die insbesondere zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen, Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten und zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung beitragen. Die Interessen der Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt werden dabei zu berücksichtigt.

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Altenhilfe: Beschäftigung in der Altenhilfe

Ziel dieses Förderprogramms ist

  • die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze für arbeitslose SozialarbeiterInnen, SozialpädagogenInnen, PflegewissenschaftlerInnen, Pflegefachkräfte und Fachkräfte mit vergleichbarer Qualifikation auf örtlicher Ebene im Sozialwesen, die nach Ablauf der Förderung in reguläre Dauerarbeitsplätze überführt werden
  • Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit arbeitsloser Personengruppen
  • Aufbau einer regionalen qualifizierten Infrastruktur im Sozial- und Gesundheitswesen.

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Altenpflege: Berufsbegleitende Qualifizierung

Um die Arbeitsmarktaussichten von Menschen zu erhöhen, die in der Altenpflege tätig sind, werden staatlich anerkannte Aus- und Weiterbildungsträger, Träger der freien Wohlfahrtspflege, sowie geeignete gemeinnützige wissenschaftliche Institute in ihrem Qualifizierungsangebot und in der Entwicklung von Qualifizierungsangeboten unterstützt.

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Altlastenbeseitigung (kommunale)

Zur Finanzierung der Investitionskosten bei der Sanierung von Altlasten bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Darlehen in Höhe der förderfähigen Ausgaben an.

Das Land beteiligt sich an der Tilgung der Darlehen in einer Bandbreite von 60% bis 80% und ermöglicht außerdem eine Zinsvergünstigung von einem Prozentpunkt. Die Höhe der Tilgungsbeteiligung des Landes richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune.

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Arbeitsmarktbudget

Ziel des Programms ist es, die Kommunen in ihrer aktiven Gestaltungskraft zu stärken, damit sie Arbeits- und Erwerbslosen Angebote machen können.

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Arbeitsmarktpolitik: Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA)

Ziel des Programms ist es, die Instrumente der neuen einheitlichen Leistung für erwerbsfähige hilfebedürftige Erwerbslose zu verstärken. Es werden modellhafte, innovative Projekte gefördert.

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Ausbildung (betriebliche) Alleinerziehender

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, ist ein Ziel der hessischen Landesregierung. Alleinerziehende in Hessen sollen daher dazu ermutigt und dabei unterstützt werden, eine betriebliche Ausbildung oder betriebliche Umschulung (auch in Teilzeit) erfolgreich zu absolvieren. Unternehmen sollen darin bestärkt werden, Alleinerziehende auszubilden. Antragsberechtigt sind qualifizierte gemeinnützige Projektträger.

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Ausbildung in Gesundheitsfachberufen

Durch die Ausbildung zum/r Pharmazeutisch-Technischen Assistenten/in (PTA) und Medizinisch-Technischen Assistenten/in (MTA) soll jungen Erwachsenen und Migrantinnen und Migranten der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt erleichtert werden. Gefördert werden Träger von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für die Fachberufe des Gesundheitswesens in Form von Zuschüssen.

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Ausbildung in Partnerschaften

Gefördert werden zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze, die mehrere Ausbildungspartner in Kooperation miteinander einrichten, z.B. Handwerkskooperationen. Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kammern, Verbände, Verwaltungen und weitere Träger können hierfür mit Zuschüssen von bis zu 3.600 EUR pro Ausbildungsplatz und Jahr gefördert, insgesamt bis zu 12.600 EUR pro Ausbildungsplatz.

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Ausbildung statt Arbeitslosengeld II (AstA)

„Ausbildung statt Arbeitslosengeld II (AstA)“ fördert die Einrichtung neuer außerbetrieblicher Ausbildungsplätze für junge Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach Sozialgesetzbuch II mit einem Zuschuss von durchschnittlich 7.500 EUR. Die Förderung richtet sich an Kreise und kreisfreie Städte in Hessen, die mit Hilfe des Zuschusses qualifizierte Träger außerbetrieblicher Berufsausbildung beauftragen.

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Ausbildungsbudget

Ziel des „Ausbildungsbudgets“ ist, benachteiligte junge Menschen in Ausbildung und möglichst zu einem Ausbildungsabschluss zu bringen.

Aufgaben der Erwerbsintegration und Jugendberufshilfe sollen noch besser, einzelfallgerechter und passgenauer wahrgenommen werden können.

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Ausbildungsumfeld: Verbesserung

Bezuschusst werden Maßnahmen zur Erhöhung des Ausbildungsplatzangebotes, zur Steigerung der Qualität der betrieblichen Ausbildung und zur Beratung über geeignete Berufe.

Antragsberechtigt sind nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen, Gebietskörperschaften (außer Dienststellen des Landes Hessen und dem Bund) und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

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Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (Landwirtschaft)

Die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten wird in der Bundesrepublik Deutschland als Instrument zur flächendeckenden Erhaltung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten eingesetzt.

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Außenwirtschaftsberatung

Mit der Förderung von Außenwirtschaftsberatungen sowie von Markteinführungsberatungen tragen wir dazu bei, Arbeitsplätze in hessischen Unternehmen zu sichern und neue Beschäftigungschancen zu schaffen.

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Behindertengerechter Umbau von selbst genutztem Wohneigentum

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank gewährt Kostenzuschüsse für den Umbau von Wohnraum, damit behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können. Weiterhin sollen die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.

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Berufliche Schulen: Ausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnik

Um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch ein effizienteres Innovations- und Bildungsangebot zu stärken, wird die Ausstattung der beruflichen Schulen mit moderner, für die Produktionsabläufe in der Wirtschaft relevanter Informations- und Kommunikationstechnik gefördert.

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Beteiligungen

Der hessische Mittelstand wird über verschiedene Beteiligungsfonds mit stillen und offenen Beteiligungen unterstützt. Diese werden von der BM H - einer Tochtergesellschaft der Helaba, die über die WIBank konzeptionell in die Wirtschaftsförderung des Landes Hessen integriert ist - verwaltet; es handelt sich um folgende Fonds:

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fonds: 

Die BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH führt darüber hinaus die Geschäfts der » MBG H Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH, einer kompetenten Beteiligungspartnerin für mittelständische Unternehmen in Hessen.

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Betriebsberatung und Unternehmerschulung von kleinen und mittleren Unternehmen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen fördert die Beratung und Schulung von kleinen und mittleren Unternehmen. Damit werden deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit verbessert, Gründungen erleichtert und der Generationswechsel gesichert.

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Betriebsprämie

Seit dem Jahr 2005 erfolgt die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe durch eine einheitliche, von der Produktion entkoppelte, Betriebsprämie, die die bisherigen produktionsbezogenen Ausgleichszahlungen (wie z.B. Kulturpflanzenprämie, Sonderprämie für männliche Rinder, Mutterkuhprämie, Mutterschafprämie usw.) ersetzt.

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Bildung: Studien und Modelle

Mit diesem Programm werden Modellprojekte und Studien gefördert, welche die beruflichen Bildungssysteme an veränderte Qualifikationsanforderungen anpassen, die berufliche Bildung qualitativ verbessern und weiterentwickeln und dabei spezifische Problemstellungen, einen steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften in Hessen u. ä. berücksichtigen.

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Biogasanlagen in der Landwirtschaft in Hessen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gewährt im Auftrag des Landes Hessen Zuschüsse für die Errichtung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen auf der Grundlage des "Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen" (Förderrichtlinien).

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Biomassefeuerungsanlagen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gewährt im Auftrag des Landes Hessen Zuschüsse für die Errichtung von Feuerungsanlagen zur Nutzung von Rohholz und Pellets sowie Stroh und Energiepflanzen auf der Grundlage des "Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen" (Förderrichtlinien). Es werden grundsätzlich nur Anlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 50 kW gefördert.

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Breitband-Hochleistungsnetze: Studien

Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsarbeiten, Informationsveranstaltungen und sonstige Aufwendungen, die der Vorbereitung und Begleitung von Investitionen in überörtliche Breitbandinfrastrukturen dienen, werden mit Zuschüssen bis zu 50% gefördert.

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Breitbandauf- und ausbau in Hessen: Darlehen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen finanziert mittels Darlehen Investitionskosten für den Auf- oder Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zur Breitbandversorgung der hessischen Bevölkerung und der Hessischen Wirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen.

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Breitbandberatungsstellen

Mit dem Ziel, eine zuverlässige, erschwingliche und hochwertige Breitbandinfrastruktur aufzubauen, werden die Ausgaben für regionale Breitband-Beraterinnen und -Berater, deren Aufgabe die Beratung und Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung von Breitbandinfrastrukturprojekten, mit Zuschüssen bis zu 80% gefördert.

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Breitbandversorgung ländlicher Räume

Die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien soll auch in den Regionen ermöglicht werden, die bislang auf Grund wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unversorgt sind. Dies betrifft nicht zuletzt den ländlichen Raum. Hier können daher Kommunen für Investitionen privater oder kommunaler Netzbetreiber in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen im ländlichen Raum gefördert werden. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, die Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle abdecken sollen, sowie Maßnahmen der Vorbereitung und Begleitung von Breitbandinfrastrukturmaßnahmen mitfinanzieren können. Hierzu gehören Informationsveranstaltungen, Machbarkeitsuntersuchungen und Planungsarbeiten.

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Breitbandversorgung von Gewerbegebieten

Da die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien auch in den Regionen möglich sein soll, die bislang wegen wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unversorgt sind, werden Kommunen, die in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von Gewerbegebieten investieren. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, die Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle abdecken sollen.

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Bürgschaften und Garantien des Landes Hessen für die gewerbliche Wirtschaft

Landesbürgschaften helfen, Lücken in der Finanzierung des Mittelstandes zu schließen. Sie begleiten Investitionen, Innovationen, Restrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder ein Management-Buy-Out sowie Betriebsmittel- und Avalbedarf. Die Bürgschaften und Garantien des Landes Hessen werden als quotale Ausfallbürgschaften bzw. Ausfallgarantien übernommen.

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Dienstleistungen für regionale Kooperationen zur Entwicklung ländlicher Gebiete

Um eine integrierte Förderung der ländlichen Entwicklung zu ermöglichen, können Regionalforen oder deren Zusammenschlüsse in der Erstellung, Ergänzung oder Anpassung regionaler Entwicklungskonzepte, beim Aufbau eines nachhaltig angelegten Regionalmanagements, in Schulungs- und Marketingmaßnahmen oder in der Entwicklung von nationalen und transnationalen Kooperationsprojekten bezuschusst werden.

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Dorferneuerung in der ländlichen Entwicklung

Gefördert werden in etwa 260 ausgewählten Dörfern (sogenannten „Förderschwerpunkte“) über einen mehrjährigen Zeitraum hinweg Projekte zur Sanierung und dauerhaften Nutzung der besonders erhaltenswerten Gebäude, zur Verbesserung des Wohnumfelds, der Ausstattung mit Kleininfrastruktur und Gemeinbedarfseinrichtungen sowie der örtlichen Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen.

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Eigenheim: Hessen-Baudarlehen

Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Baudarlehen (HBD). Generationenverbundenes Wohnen wird ebenfalls gefördert.

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Eigenheim: Hessen-Darlehen

Die Bildung von selbst genutztem Wohnraum soll durch die Förderung des Erwerbs von Gebrauchtimmobilien zur Selbstnutzung (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) mit einem Hessen-Darlehen (HD) gesteigert werden.

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Eiweißpflanzenprämie

Seit dem Jahr 2005 erfolgt die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe durch eine einheitliche, von der Produktion entkoppelte, Betriebsprämie, die die bisherigen produktionsbezogenen Ausgleichszahlungen (wie z.B. Kulturpflanzenprämie, Sonderprämie für männliche Rinder, Mutterkuhprämie, Mutterschafprämie usw.) ersetzt.

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Energie: Förderung von

  • Machbarkeitsstudien zur Erarbeitung von Problemlösungen
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie
  • Schulungs- und Informationsveranstaltungen und Informationsmaterial in Hessen

nach dem Programm und den Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen und nach den Richtlinien für die Förderung nach §§ 4 bis 8 Hessisches Energiegesetz.

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Erzeugerorganisationen (Obst und Gemüse)

Zur Unterstützung der Erzeugung und Vermarktung von regionalen Obst- und Gemüseproduzenten gibt es ein Förderprogramm der Gemeinsamen Marktordnung Obst und Gemüse (GMO), das ausschließlich durch europäische Mittel finanziert wird.

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Filmförderung: HessenInvestFilm

Die wirtschaftliche Filmförderung HessenInvestFilm als Förderinstrument für die Film- und Medienwirtschaft in Hessen ist angesiedelt bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Über eine Laufzeit von vier Jahren werden 20 Mio. Euro im Auftrag des Landes Hessen zur Stärkung des Filmstandortes Hessen bereitgestellt

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Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Wissens- und Technologietransfer

Um die Einführung innovativer Produkte, Produktionsanlagen und Verfahren zu beschleunigen, fördern wir Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie technologieorientierte Demonstrationsvorhaben und Dienstleistungen durch Zuwendungen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die den Wissens- und Technologietransfer beschleunigen. Die Förderung soll zur Stärkung der Innovationskraft insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

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Forst: Förderung bei Kalamitäten

Ziel ist es im Ereignisfall Maßnahmen zu fördern, die nach biotischen (z.B. Käferkalamität) und abiotischen (z.B. Orkan, Waldbrand) Schadenssituationen im Wald in geeigneter Weise den Wiederaufbau zerstörter Wälder ermöglichen und ggf. beschleunigen. Damit soll die Funktionsfähigkeit der Wälder zur Erfüllung der Schutz- und Sozialfunktionen möglichst rasch wiederhergestellt werden.

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Forst: Förderung von Waldumweltmaßnahmen

Die Sicherung und/oder Entwicklung von Lebensräumen und Biotopen im Rahmen von Waldumweltmaßnahmen insbesondere auf Waldflächen wird durch Zuwendungen aus Mitteln des ELER, sowie aus Landesmitteln, finanziert.

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Förderung der Erstaufforstung und Förderung forstlicher Zusammenschlüsse

Die Neuanlage von Wald, auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, wird einerseits durch Kulturbegründungs-Zuschüsse, andererseits aber auch durch einen Einnahmeverlustausgleich für Landwirte während der Erstaufforstung gefördert.

Die Begründung von forstlichen Zusammenschlüssen wird, um strukturelle Nachteile leichter begleichen zu können, in verschiedenen Bereichen unterstützt.

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Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur

Aufgrund der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes wird die Forstwirtschaft in vielen Bereichen gefördert. Dazu gehört auch, dass die fortwirtschaftliche Infrastruktur aufrecht erhalten wird, und der Wald somit für jeden gut zugänglich bleibt oder wird.

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Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung

Zur Gesundheitserhaltung des Waldes und für die Befriedigung der vielfältigen Bedürfnisse der Waldnutzer/-innen, werden Landwirte in ihren naturnahen Waldbewirtschaftungsprojekten unterstützt.

Dazu gehört primär das Arbeiten mit standortgerechten Baumarten, die nicht nur gut wachsen sondern auch ebenso stabil und ohne schädliche Einflüsse auf die Waldböden und andere Glieder des Ökosystems sind.

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Gemeinsamer Antrag 2012

„Gemeinsamen Antrag 2012“ zur Beantragung der Agrarfördermittel 2012.

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Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz

Ziel der Förderung ist die Wiederherstellung naturnaher Gewässer, der Bau sowie die Erweiterung von Hochwasserschutzmaßnahmen und die Beseitigung von Hochwasserschäden an den in der Anlage 3 zum Hessischen Wassergesetz (HWG) genannten Gewässern II. Ordnung.

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Gründerzentren

Gründungszentren sind wichtige Elemente der Strukturpolitik. Sie stellen funktionsgerechte und kostengünstige Büro- und Produktionsflächen sowie zentrale Service- und Gemeinschaftseinrichtungen für Unternehmensgründungen bereit und bieten so jungen Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen für ihren Start.

Gefördert wird die Errichtung, der Aus- und Umbau von Gebäuden zur Nutzung für mehrere Betriebe, deren Gründung weniger als drei Jahre zurückliegt. In der Regel werden den Unternehmen die Räumlichkeiten und Dienste des Gründungszentrums für fünf, aber nicht mehr als acht Jahre bereitgestellt.

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Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen)

Das Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen erfährt zum 01.04.2011 Änderungen:

  1. Es gibt ein spezielles Angebot für Existenzgründungen: GuW Hessen – Gründung
  2. Es gibt ein Angebot für die Finanzbedarfe bestehender Unternehmen und freiberuflich Tätiger: GuW Hessen - Wachstum
  3. In beiden Darlehensangeboten sind Mikrokredite möglich.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet das GuW Hessen im Rahmen einer Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) und der KfW Mittelstandsbank an. Das Land Hessen verbilligt diese ohnehin schon günstigen Darlehen zusätzlich mit einer Zinsvergünstigung.

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Hessischer Investitionsfonds

Aus Mitteln des Hessischen Investitionsfonds werden zur Förderung kommunaler Investitionen und kommunaler Investitionsförderungsmaßnahmen Gemeinden und Gemeindeverbänden zinslose oder zinsgünstige Darlehen zur Verfügung gestellt.

Die Darlehen werden nach Maßgabe des Hessischen Ministeriums der Finanzen von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zugesagt. Der Fonds gliedert sich in drei Abteilungen.


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HIAP: Hessisches Integriertes Agrarumweltprogramm

Ab 01.01.2007 wurden die beiden Agrarumweltprogramme Hessisches Kulturlandschaftsprogramm (HEKUL) und Hessisches Landschaftspflegeprogramm (HELP) zum neuen Hessischen Integrierten Agrarumweltprogramm (HIAP) zusammengeführt. Das Programm wird aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Hessen finanziert.

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Honig: Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarkung

Zuwendungszweck ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Honigproduktion. Mit den vorgesehenen Maßnahmen sollen die Honigerzeugung und –vermarktung in Hessen, insbesondere durch die Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen sowie des Angebotes und der Qualität gestärkt werden.

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Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen im Rahmen der Regionalentwicklung

Eine gut ausgebaute wirtschaftsnahe Infrastruktur ist Voraussetzung für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Investitionen zur Erschließung gewerblicher Flächen sowie die Konversion brachliegender Gewerbe-, Verkehrs- oder Militärflächen, die die Voraussetzung für die Ansiedlung und Entwicklung von gewerblichen Betrieben schaffen, werden daher mit einem Zuschuss von in der Regel bis zu 50% bezuschusst.

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Innovationsassistenten/innen

Das Land Hessen gewährt in den strukturschwachen Landesteilen Zuschüsse für die Beschäftigung von Hochschul- und Fachhochschulabsolventen/innen als Innovationsassistenten/innen zur Erhöhung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie zur Umstellung auf umweltverträgliche Produkte oder Produktionsverfahren.

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Innovationskerne

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gewährt Zuschüsse für den Aufbau, die Erweiterung und Belebung sowie für den Betrieb von Innovationskernen. Diese dienen der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen.

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Investitionen (betriebliche) im Rahmen der Regionalentwicklung

Ziel des Programms „Betriebliche Investitionen“ ist es, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu erhöhen. Dabei sollen insbesondere Landesteile, die in ihrer Wirtschaftskraft den Landesdurchschnitt nicht erreichen, bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützt werden. Dies geschieht in diesem Zusammenhang durch gezielte Hilfen an Unternehmen, damit diese Arbeitsplätze bereitstellen.

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Investitionen in Einrichtungen, die gezielt an den ersten Arbeitsmarkt heranführen

Um vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue, zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen, ist wesentliche Grundlage eine an den künftigen Erfordernissen des Arbeitsmarktes ausgerichtete berufliche Qualifizierung und Anpassung des Qualifikationsniveaus vor allem an die technische Entwicklung. Vorrang haben dabei Maßnahmen zu Gunsten der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

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Investitionen zur Diversifizierung im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung in der Landwirtschaft – EFP-FID

Die gesamtwirtschaftlichen und sektoralen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft bedingen deren stetigen Strukturwandel. Nicht alle Inhaber landwirtschaftlicher Unternehmen werden auch in Zukunft ein ausreichendes Einkommen aus der landwirtschaftlichen Urproduktion erwirtschaften können. Die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit soll mit dieser Art der Förderung unterstützt werden und damit ein Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes geleistet werden.

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Investitionspakt: Förderung der energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen

Hier ist keine Antragstellung mehr möglich; das Programm befindet sich in der Abwicklung; Sie finden hier die für die Abwicklung erforderlichen Formulare und Hinweise.

Dieser Investitionspakt hat zum Ziel, unmittelbar oder mittelbar öffentliche Gebäude energetisch zu modernisieren.

Er setzt den Schwerpunkt bei der sozialen Infrastruktur in Kommunen, weil dort ein großer Gebäudebestand mit hohem Energieeinsparpotential besteht.

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JESSICA - Stadtentwicklungsfonds Hessen

Der JESSICA-Stadtentwicklungsfonds Hessen dient der Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung in Hessen auf der Basis von integrierten Konzepten für eine nachhaltige Stadtentwicklung (INSEK). Die Fördermaßnahmen unterstützen in diesem Rahmen den Erhalt und Ausbau der kommunalen und regionalen Infrastruktur insbesondere in den Bereichen der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung, der Quartiersentwicklung, der sozialen Infrastruktur, der Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsanbindungsinfrastruktur, der touristischen Infrastruktur und der Förderung der Energieeffizienz (bei Wohngebäuden nur im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus).

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Kapital für Kleinunternehmen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergibt im Hausbankenverfahren an Kleinunternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und an freiberuflich Tätige, die ihren Sitz in Hessen haben, im Rahmen des Förderprogrammes „Kapital für Kleinunternehmen“ Darlehen, die nicht besichert werden (Nachrangdarlehen).

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Kapital für Kleinunternehmen - Innovation plus

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergibt an kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freiberuflich Tätigen, die ihren Sitz in Hessen haben, im Rahmen des Förderprogrammes „Kapital für Kleinunternehmen – Innovation Plus“ Darlehen, die nicht besichert werden (Nachrangdarlehen).

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Kinderbeteuung in Unternehmen und Hochschulen

Um die Beschäftigungsmöglichkeiten für Erwerbstätige mit Kindern zu verbessern, werden die Investitionsausgaben für die Einrichtung von betrieblichen Kinderbetreuungsplätzen durch Zuschüsse gefördert. Gefördert werden maximal 50 % der Investitionsausgaben bis höchstens 30.000 Euro pro geschaffenem Kinderbetreuungsplatz und maximal 1 Million Euro je Vorhaben.

Förderprogramme A-Z 

Kinderbetreuung an Hochschulen

Ziel des Programms die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Studium / Beruf durch die Förderung von Kinderbetreuung an Hochschulen. Gefördert werden zusätzliche Maßnahmen und Konzepte in den Hessischen Hochschulen und in Einrichtungen, die einen engen sachlichen und räumlichen Bezug zur Hochschule haben. Es werden insbesondere Maßnahmen und Projekte gefördert, die sich in der Betreuung an unter Dreijährige richten.

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Kinodigitalisierung

Für die Digitalisierung von hessischen Kinos, insbesondere kleinen, z.B. Dorf- und Programmkinos, hat das Hessische Wirtschaftsministerium zwei Millionen Euro als Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit gestellt. Damit der Weg in das digitale Zeitalter für hessische Kinobetreiber geebnet. Für viele Kinos hängt von der Umrüstung auf eine digitale Projektionstechnik ihre Existenz ab.

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Kommunalkredit

Die WIBank bietet kommunalen Gebietskörperschaften aus Hessen auf Anfrage die Möglichkeit, Darlehen für sämtliche Investitionszwecke der kommunalen Daseinsvorsorge aufzunehmen. Diese Kommunalkredite sind nicht subventioniert. Der Zinssatz liegt am unteren Rand des jeweils aktuellen Kapitalmarktniveaus.

Förderprogramme A-Z 

Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement

Durch Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement soll die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen zielgerichtet unterstützt werden. Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren soll die vorhandenen Potenziale stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen erhöhen.

Förderprogramme A-Z 

Krankenhausförderung

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vollzieht die Förderung der im Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommenen Krankenhäuser nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Hessischen Krankenhausgesetz für die kommunalen und nichtkommunalen Krankenhäuser, und zwar von der Anmeldung über die Bewilligung bis zum Abschluss einer Investivmaßnahme - einschließlich der baufachlichen Prüfung.

Förderprogramme A-Z 

Landwirtschaft: Marktstrukturverbesserung

Zur Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung, werden Investitionen über den Entwicklungsplan des Landes Hessen auf der Grundlage der ELER-Verordnung mit Beteiligung der EU gefördert.
Bei den anderen Maßnahmen erfolgt die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) nach den entsprechenden Förderungsgrundsätzen.

Förderprogramme A-Z 

Messen und Ausstellungen

Die Förderung von Beteiligungen an Messen und Ausstellungen ist Teil der Gründungs- und Mittelstandsförderung des Landes Hessen. Die Unterstützung bei der Entwicklung neuer Märkte im Ausland ist eine der Maßnahmen, mit denen in diesem Rahmen eine Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der hessischen Wirtschaft erreicht werden soll. Auf diese Weise soll der Strukturwandel im Sinne der Strategie „Europa 2020“ bewältigt und vorangetrieben und den Anforderungen der Internationalisierung der Wirtschaft begegnet werden.

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Mietwohnungen: Altersgerecht Umbauen

Das KfW-Förderprogramm dient der Umgestaltung vorhandenen Wohnraums zur Anpassung an die sich wandelnden Anforderungen:

es fördert alle Baumaßnahmen, die für Mieter in jedem Alter eine angenehme Wohnqualität gewährleisten (z. B. altersgerechte Umbauten, Abbau von Barrieren).

Zusätzlich gewährt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eine weitere Zinsvergünstigung, so dass sich ein Zinssatz unterhalb des Endkreditnehmerzinses der KfW ergibt.

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Mietwohnungen: Energieeffizient Bauen

Das KfW-Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern. Damit soll die Schaffung des energetisch hochwertigen Neubaus von Mietwohngebäuden sicher gestellt werden.

Zusätzlich gewährt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eine weitere Zinsvergünstigung, so dass sich ein Zinssatz unterhalb des Endkreditnehmerzinses der KfW ergibt.

Förderprogramme A-Z 

Mietwohnungen: Energieeffizient Sanieren

Das KfW-Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.

Zusätzlich gewährt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eine weitere Zinsvergünstigung, so dass sich ein Zinssatz unterhalb des Endkreditnehmerzinses der KfW ergibt.

Förderprogramme A-Z 

Mietwohnungen: Ergänzende Kapitalmarktmittel

Insbesondere zur Deckung eines verbleibenden Finanzierungsbedarfs von im Rahmen unserer Förderprogramme finanzierten Bau- und Modernisierungsvorhaben von Mietwohnungen können als ergänzende Fördermaßnahme zu jeweils aktuellen Marktkonditionen zinsgünstige Kapitalmarktmittel bereitgestellt werden.

Förderprogramme A-Z 

Mietwohnungen: Hessisches Programm Energieeffizienz

Das Landesprogramm Energieeffizienz im Mietwohnungsbau fördert die nachhaltige und hochwertige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie den Neubau von hocheffizienten Mietwohngebäuden in Hessen, und zwar zusätzlich zu den entsprechenden, zinsgünstigen Programmen der KfW – Bankengruppe.

Förderprogramme A-Z 

Mietwohnungen: Modernisierung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung

Gefördert wird die Modernisierung von Mietwohnungen, die vor dem 1. Januar 1984 bezugsfertig geworden sind, durch zinsgünstige Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, damit die Wohnungen im sozialen Wohnungsbau möglichst dem aktuellen Ausstattungsstandard entsprechen.

Förderprogramme A-Z 

Mietwohnungen: Neubau im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung

Der Bau von Mietwohnungen wird mit den Landesprogrammen Sozialer Mietwohnungsbau gefördert. Die soziale Wohnraumförderung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen soll insbesondere der Versorgung von Haushalten dienen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Förderprogramme A-Z 

Mietwohnungen: Wohnraum Modernisieren Standard

Das KfW-Programm fördert die umfassende Modernisierung und Instandsetzung von Wohnungen bzw. Wohngebäuden.

Zusätzlich gewährt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen eine weitere Zinsvergünstigung, so dass sich ein Zinssatz unterhalb des Endkreditnehmerzinses der KfW ergibt.

Förderprogramme A-Z 

Nahwärmenetze in Hessen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gewährt im Auftrag des Landes Hessen Zuschüsse für die Errichtung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen auf der Grundlage des "Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen" (Förderrichtlinien).

Förderprogramme A-Z 

Passgenau in Arbeit

Um Langzeitarbeitslosen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, werden innovative Ansätze und konkrete Maßnahmen von Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert, die dazu dienen, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.

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Patentfonds: Fonds zur Veredelung und Verwertung von Patenten der staatlichen Hochschulen Hessens

Dieser Fonds wird gezielt dazu eingesetzt, patentierte Forschungsergebnisse der Hochschulen durch die Finanzierung der Veredlung der Patente bis hin zur Verwertung der fertigen Produkte zu fördern.

Damit sollen an hessischen Hochschulen entwickelte Ideen und Innovationen in marktreife Produkte und Dienstleistungen überführt und die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in Hessen gestärkt werden.

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Perspektive II

Durch „Perspektive II“ werden Maßnahmen gefördert, die Menschen mit Migrationshintergrund, mit gesundheitlicher Beeinträchtigung sowie Ältere, Suchtmittelabhängige bzw. Suchterkrankte und Menschen in besonders belastenden Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten, insbesondere von Obdachlosigkeit Betroffene, mit integrierten Ansätzen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und Zugang zu einer Erwerbstätigkeit zu finden.

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Pheromongemeinschaften

Mit einem Zuschuss von 150 Euro pro Hektar und Jahr wird der Einsatz von Pheromonen zur Traubenwicklerbekämpfung auf Rebflächen gefördert, die innerhalb der abgegrenzten hessischen Weinbaugebiete liegen.

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Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (Modellprojekt)

Gefördert wird ein hessenweites Modellprojekt, zum Aufbau und zur Erprobung einer „qualifizierten berufspädagogischen Ausbildungsbegleitung“ für Auszubildende mit Problemlagen. Ziel ist es, Ausbildungsabbrüchen vorzubeugen.

Förderprogramme A-Z 

Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen

Das Ziel der zu fördernden Projekte ist die arbeitsmarktorientierte Vorbereitung und Qualifikation von benachteiligten jungen Menschen zur Aufnahme eines Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnisses oder die Vermittlung in passende weiterführende Angebote der beruflichen Integration (z.B. Berufsfachschulen, allgemein bildende Schulen zum Nachholen formaler Bildungsabschlüsse, außerbetriebliche Ausbildungseinrichtungen oder andere weiterführende Maßnahmen der Berufsvorbereitung oder Beschäftigung).

Förderprogramme A-Z 

Qualifizierung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen

Der Programmteil Bildungsprodukte hat u. a. zum Ziel, strukturellen Defiziten im Weiterbildungsangebot entgegenwirken und die Wettbewerbs- / Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.

Ziel des Programmteils Qualifizierungsschecks ist, Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen, keinen anerkannten Abschluss für Ihre derzeitige berufliche Tätigkeit haben und / oder älter als 45 Jahre sind, die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung zu ermöglichen.

Förderprogramme A-Z 

QuIT: Verbesserung der Qualität, Information und Transparenz der beruflichen Bildung

Um die Auswahl geeigneter Bildungs- und Weiterbildungsangebote insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern, werden Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen im Aufbau und Betrieb von Qualifizierungsberatungsstellen, bei der Einstellung von Qualifizierungsbeauftragten und in allgemeinen Maßnahmen zur Verbesserung der Information und Transparenz über Bildungs- und Weiterbildungsangebote in Hessen unterstützt.

Förderprogramme A-Z 

Refinanzierung von Infrastrukturinvestitionen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet Kreditinstituten die Bereitstellung zinsgünstiger Mittel zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen im öffentlichen Interesse in Hessen an.

Förderprogramme A-Z 

Regionale Entwicklungskonzepte

Regionalforen werden in ihren Ausgaben für die Erarbeitung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte bezuschusst. Ziel ist es, konkrete strukturverbessernde Maßnahmen in Einklang mit den Entwicklungszielen der Regionen zu bringen und die Kohärenz strukturpolitischen Handelns zu verbessern.

Förderprogramme A-Z 

Regionale Wertschöpfung und Lebensqualität in der Entwicklung ländlicher Gebiete

Zur Entwicklung ländlicher Gebiete trägt nicht zuletzt eine Wertschöpfung vor Ort und eine nachhaltige eigenständige Entwicklung bei – mit den entsprechenden positiven Folgen für die allgemeine Lebensqualität. Wir fördern deshalb Maßnahmen zur Erschließung regionaler Märkte, zur Verbesserung der Versorgung und zur Förderung der Regionalkultur, die im Zusammenhang mit der Umsetzung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte stehen.

Förderprogramme A-Z 

Regionalentwicklung / LEADER i.R. der ländlichen Entwicklung

Eine Förderung der Regionalentwicklung wird es auch nach dem Auslaufen der erfolgreichen LEADER+ - Initiative geben. LEADER ist im Gegensatz zur vergangenen Förderperiode in der neuen Förderperiode der Jahre 2007 - 2013 nun keine eigene Initiative mehr, sondern Bestandteil des Entwicklungsprogramms für den ländlichen. LEADER ist als so genannter Schwerpunkt 4 der EU-finanzierten ländlichen Entwicklung, der so genannten ELER-Förderung, querschnittsorientiert und methodisch ausgerichtet. Dabei hat LEADER keinen direkten Bezug zu einem einzelnen Ziel allein.

Förderprogramme A-Z 

Regionales Standortmarketing

Organisierte Regionalforen, Landkreise oder Zusammenschlüsse von Landkreisen können in ihren Marketingaktivitäten, die dem Standortimage, der Information über den Standort, der Ansiedlungswerbung oder zum Aufbau regionaler Innovationscluster dienen, mit bis zu 50% ihrer Ausgaben bezuschusst werden.

Förderprogramme A-Z 

Regionalmanagement und Regionalbudget

Organisierte Regionalforen können beim Aufbau eines dauerhaften Regionalmanagements, z.B. in Form von regionalen Entwicklungsagenturen, und bei der Durchführung der Projekte eines solchen Regionalmanagements unterstützt werden. Ziel ist es, die Entwicklung der jeweiligen Region durch die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, die Entwicklung sowie Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte  und die Mobilisierung von Wachstums- und Beschäftigungspotenzialen voranzubringen.

Förderprogramme A-Z 

Schulmilchbeihilfe

Mit dem europäischen Schulmilchprogramm stellt die Europäische Union Schulen und anderen Bildungsstätten Zuschüsse zur Verfügung, damit den Schülern günstige Milch und Milchprodukte angeboten werden können. Damit soll  eine ausgewogenere Ernährungsweise und vermehrter Konsum von Milchprodukten von Kindern gefördert werden. Eine gesunde Ernährungsweise soll sowohl praktisch als auch pädagogisch vermittelt werden. Dabei erhalten weiterführende Schulen denselben Zugang zu dem Programmn wie Grundschulen, Kindergärten und Vorschulen.

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Sonderinvestitionsprogramm

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ist mit der Abwicklung des hessischen Sonderinvestitionsprogramms „Schul- und Hochschulen“ hinsichtlich der Maßnahmen zur Förderung von Schulinfrastrukturen und sonstigen kommunalen Infrastrukturinvestitionen beauftragt.

Das Programm befindet sich in der Abwicklung, neue Anträge können nicht mehr gestellt werden.

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Stadtentwicklung

Mit der Nachhaltigen Stadtentwicklung wird die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung eines Gebiets, das als Sanierungs-, Soziale Stadt-, Stadtumbaugebiet oder Aktiver Kernbereich anerkannt worden ist und für dessen Verbesserung ein Bündel von Einzelmaßnahmen notwendig ist, gefördert.

Förderprogramme A-Z 

Stadtentwicklung: Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen „RWB-EFRE- Programm Hessen“

   
In der EU-Förderperiode 2007-2013 können Gemeinden für Einzelmaßnahmen zusätzlich EU-Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beantragen. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, welche die Funktion der Städte als Motor für Beschäftigung, Zentren der Arbeit, Orte von Kultur und Kommunikation stärken.
 

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Stadterneuerung

Das Land gewährt hessischen Gemeinden Zuwendungen für die Vorbereitung und Durchführung der einfachen erhaltenden Erneuerung von Stadtkernen und Wohngebieten. Durch die Erneuerungsmaßnahme sollen die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessert und das Wohnen in der Stadt attraktiver werden.

Förderprogramme A-Z 

Strafgefangene: Berufliche Qualifizierung

Um Strafgefangenen die soziale und beruflichen Integration zu erleichtern, werden entsprechende Maßnahmen zur Grundausbildung in Berufsförderlehrgängen und auch in Übungswerkstätten gefördert, die Träger von außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, Einrichtungen sozialer Verbände und Vereine, Bildungseinrichtungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Einrichtungen gemeinnütziger freier Träger und Vereine durchführen.

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Strafgefangene: Vorbereitung der Entlassung - Übergangsmanagement

Antragsberechtigt sind Einrichtungen der freien Straffälligenhilfe.

Ziel des Programms ist es, strafentlassene Personen beruflich und sozial zu integrieren und einen Rückfall in die Straffälligkeit zu vermeiden.

Daneben sollen die materielle Existenz gesichert und schädliche Folgen des Freiheitsentzug gemindert sowie die Beschaffung von Wohnraum ermöglicht werden.

Förderprogramme A-Z 

Studiengebührendarlehen

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen hat im Auftrag des Landes Hessen die Finanzierung der für den Besuch hessischer Hochschulen anfallenden Studiengebühren im Wintersemester 2007/2008 und Sommersemester 2008 angeboten und wickelt die ausgereichten Darlehen nunmehr noch ab.

Förderprogramme A-Z 

Technologieorientierte Gründerzentren und Inkubatoren

Ziel der Technologie- und Innovationspolitik des Landes Hessen ist es, den Strukturwandel in der Wirtschaft durch Modernisierung zu meistern. Die zentralen wirtschaftspolitischen Aufgaben sind dabei die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit durch Innovationen, die Schaffung und Erhaltung zukunftssicherer Arbeitsplätze sowie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Das Land Hessen setzt dabei auf neue Technologien, Produkte, Produktionsverfahren und intelligente Dienstleistungen. Angestrebt wird ein höheres Innovationstempo durch die schnellere Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und technologischen Knowhows in marktfähige Produkte.

Förderprogramme A-Z 

Tourismusförderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung

Die ländlichen Räume Hessens sind in hohem Maße gekennzeichnet durch eine attraktive Kulturlandschaft und ein vielgestaltiges kulturelles Erbe. Diese Potenziale sollen im Interesse der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume gesichert und weiterentwickelt werden. Strategisches Ziel der Förderung des Landtourismus ist es, die wirtschaftlichen, struktur- und regionalpolitischen Effekte des Tourismus optimal zu erschließen, um damit die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbetriebe zu verbessern. Im Zentrum steht dabei der besondere Stellenwert der Landwirtschaft für den Erhalt der Kulturlandschaft als wichtigstes touristisches Potenzial und die Funktion der touristischen Angebote landwirtschaftlicher Betriebe als Bindeglied zwischen Stadt und Land.

Förderprogramme A-Z 

Tourismusförderung im Rahmen der Regionalentwicklung

Um das Angebot an attraktiven Tourismus- und Freizeitangeboten zu erweitern, können kommunale Investitionen in die öffentliche touristische Infrastruktur und auch Projekte im Bereich des Tourismus mit bis zu 50% der Ausgaben gefördert.

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Ueberbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜAL)

Zur Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung in Hessen und zur Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft und –fähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fördert das Land Hessen unter anderem die Durchführung von ergänzenden überbetrieblichen Lehrgängen (ÜAL).

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Ueberbetriebliche Berufsbildungsstätten

Unter anderem zur Anpassung der beruflichen Qualifizierung und des Qualifikationsniveaus an die künftigen Erfordernisse des Arbeitsmarktes oder zur Weiterentwicklung geeigneter überbetrieblicher Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren werden beispielsweise Investitionen zu Erwerb, Aus- und Umbau, die Ausstattung und Anpassung an die technische Entwicklung gefördert.

Förderprogramme A-Z 

Weinbau – Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Der Weinverbrauch in der Gemeinschaft ist stetig zurückgegangen, und die Weinausfuhren aus der EU sind seit 1996 wesentlich langsamer gestiegen als die entsprechenden Einfuhren. Hierdurch ist ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage entstanden, durch das wiederum die Erzeugerpreise und -einkommen unter Druck geraten.

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Weinbau: Förderung des Steillagenweinbaus

Um die Bewirtschaftung von Rebflächen in hessischen Steillagen aufrechtzuerhalten, können Winzer, die nach den Vorgaben des Konzeptes „Umweltschonender Weinbau“  arbeiten, einen Zuschuss erhalten. Dieser beläuft sich je nach Hangneigung auf 1.534 Euro, 1.637 Euro oder 2.046 pro Hektar und Jahr.

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Weinbau: Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Zur Förderung der besseren Anpassung des Weinbausektors insgesamt an die sich wandelnde Nachfrage werden Beihilfen für die Umstellung auf marktgerechte Rebsorten sowie die Umstrukturierung von Rebflächen, die eine rationellere Bewirtschaftung erlauben, geleistet.  

Förderprogramme A-Z 

Übergang von der Hochschule in die Arbeitswelt und Lebenslanges Lernen (HALL)

Antragsberechtigt sind Hochschulen, hochschulnahe Institute sowie wissenschaftliche Vereinigungen in Hessen.

Hessische Hochschulen sollen darin unterstützt werden, die Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden und Hochschulabsolventinnen und -absolventen zu optimieren und die Studiennachfrage in benachteiligten Sozialgruppen zu erhöhen. Im Mittelpunkt der Förderung stehen:

  • Maßnahmen zur Anpassung der Hochschulangebote an die Herausforderungen des Arbeitsmarkts und
  • die Integration von Benachteiligten im Hochschulbereich.
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