Geänderte Antragsfrist für das Ausbildungsbudget
Im Programm „Ausbildungsbudget“ wird ab 2012 die Antragsfrist auf den 31.03. des jeweiligen Jahres gelegt.
Das Land Hessen hat seine Förderphilosophie umgestellt: Im Januar 2011 wurde das „Ausbildungsbudget“ für benachteiligte Jugendliche gestartet. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) übernimmt die Bearbeitung des „Ausbildungsbudgets“.
Die Probleme des Arbeits- und Ausbildungsmarkts werden vor Ort am deutlichsten. Die Kreise und kreisfreien Städte sollen mit dem Budget in die Lage versetzt werden - mit ihrer ganzheitlichen Sichtweise unter Nutzung der verschiedenen regionalen Potenziale und Akteure - einen entscheidenden Beitrag zur passgenauen Lösung zu leisten.
Das Ziel ist, benachteiligte junge Menschen in Ausbildung und möglichst zu einem Ausbildungsabschluss zu bringen.
Der Antrag muss bis spätestens 31. März bei der WIBank, ESF-Consult Hessen, Abraham-Lincoln-Straße 38-42, 65189 Wiesbaden, eingegangen sein.
Ansprechpartner
Marlies Hallanzy
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Tel: +49(0)611 774-7666
Fax: +49(0)611 774-7429
E-Mail: » Marlies Hallanzy
Standort
Wiesbaden
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Abraham-Lincoln-Str. 38-42
65189 Wiesbaden
Tel.: +49(0)611 774-0
Fax: +49(0)611 774-7265
